Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Master Security & Personal

1. Geltungsbereich


Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Master Security & Personal  (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Sicherheitsdienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen wie Objektschutz, Revierkontrollen, Veranstaltungsschutz, Empfangsdienste, Personenschutz sowie Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungserbringung


Die Leistungen werden nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 34a GewO, der Bewachungsverordnung (BewachV) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erbracht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Schulung des eingesetzten Personals.

5. Pflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen,
  • dem eingesetzten Personal Zugang zu den betreffenden Objekten zu ermöglichen,
  • technische Einrichtungen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, funktionsfähig zu halten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen


Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils geschlossenen Vertrag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

7. Haftung


Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen.  Bei Arbeitnehmerüberlassung nicht für den Erfolg der Arbeit, sondern nur für die ordnungsgemäße Überlassung verantwortlich.

8. Vertragsdauer und Kündigung


Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Datenschutz


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Dienstleistung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und die geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) einzuhalten.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz der Firma Master Security & Personal in Mecklenburg-Vorpommern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.

Master Security Personal goldenes Löwenkopf Signet.

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